Klimaschutz mit Koordinaten
Auf Ihrer Urkunde stehen Standort und Pflanzjahr. Sie können hinfahren und nachsehen.
Grantonomy & ROBIN GUT holen Ihr Geld zurück
Unternehmen, die entwickeln und forschen, bekommen Geld vom Staat zurück. Das steht im Gesetz und gilt seit 2020 für jede Branche. Die meisten Unternehmen wissen das nicht und lassen das Potenzial liegen.
Worauf warten Sie noch?
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Die Forschungszulage beträgt 25 % Ihrer förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag 35 %. Das Verfahren läuft zweistufig: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt fest, dass Ihr Vorhaben förderfähig ist, das Finanzamt setzt den Betrag fest und zahlt ihn aus.
Vier Ingenieure, die zu gut der Hälfte ihrer Zeit an neuen Verfahren arbeiten. Keine Laborhalle, keine Doktoranden – die normale Entwicklungsarbeit eines mittelständischen Betriebs.
| 4 Ingenieure, 72.000 € brutto, 60 % ihrer Zeit in der Entwicklung | 207.360 € |
|---|---|
| Gemeinkostenpauschale, 20 % für Vorhaben ab 2026 | 41.472 € |
| Bemessungsgrundlage | 248.832 € |
| Forschungszulage, 35 % für KMU für das Jahr 2026 | rund 87.000 € |
Über den gesamten Anspruchszeitraum
rund 550.000 €
Die Altjahre fallen etwas niedriger aus, weil es die Gemeinkostenpauschale erst für Vorhaben ab 2026 gibt. Über sieben Wirtschaftsjahre steht damit ein mittlerer sechsstelliger Betrag – für Arbeit, die ohnehin geleistet wurde.
Beispielhafte Modellrechnung, kein Angebot und keine Zusage. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihren förderfähigen Aufwendungen, dem KMU-Status und der Entscheidung der zuständigen Stellen ab. Die Gemeinkostenpauschale gilt für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben. Wie weit Sie rückwirkend beantragen können, richtet sich nach der steuerlichen Festsetzungsfrist Ihres jeweiligen Wirtschaftsjahres.
Die Forschungszulage steht Ihnen zu, sobald Ihre Vorhaben die Kriterien erfüllen – die meisten Unternehmen holen sie sich nur nie. Genau da kommen wir ins Spiel: Wir machen Sie darauf aufmerksam, Grantonomy übernimmt Recherche und Abwicklung und rechnet ausschließlich erfolgsbasiert ab. Von einem Teil dieser Prämie pflanzt ROBIN GUT Bäume, auf einer Fläche in Deutschland, die mit entsprechenden Koordinaten transparent einsehbar ist. Sie bekommen das Geld, das Ihnen zusteht. Wir machen daraus zusätzlich einen Wald. Sie erhalten Ihre Pflanzurkunde mit Standort und Hektarangabe und Bildern von der Fläche.
Auf Ihrer Urkunde stehen Standort und Pflanzjahr. Sie können hinfahren und nachsehen.
Aus einer Steuerakte wird ein Thema, über das Ihr Vertrieb, Ihre Website und Ihr Geschäftsbericht sprechen können.
Belegschaft und Bewerber sehen, was aus der Entwicklungsarbeit im Haus zusätzlich entstanden ist.
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) gilt seit dem 1. Januar 2020 für jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert wird eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung. Die meisten erfüllen die Kriterien und lassen den Anspruch trotzdem liegen – weil ihnen die eigene Entwicklungsarbeit zu selbstverständlich vorkommt.
Wer die Kriterien erfüllt, erhält die Zulage. Sie konkurrieren mit niemandem um einen begrenzten Topf.
Auf Antrag 35 % der förderfähigen Aufwendungen, sonst gilt der Regelsatz von 25 %.
Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, für KMU ergibt das bis zu 4,2 Mio. €.
Für Vorhaben mit Beginn ab dem 1. Januar 2026 erhöht ein Aufschlag von 20 % die förderfähigen Aufwendungen – Einzelbelege für Gemeinkosten erübrigen sich.
Auch abgeschlossene Vorhaben zählen: Aktuell sind die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 offen – die Fristen laufen. Jedes laufende Jahr kommt hinzu.
Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt sie diese, wird der Rest an Sie ausgezahlt.
Die Pauschale erhöht die Bemessungsgrundlage und lässt den Fördersatz bei 25 % beziehungsweise 35 % für KMU. Gerechnet auf Ihre ursprünglichen F&E-Kosten kommen Sie je nach Projekt auf bis zu rund 42 % Erstattung. Für die rückwirkenden Jahre 2022 bis 2025 gilt sie noch nicht.
Förderfähig ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, dessen Vorhaben Neuartigkeit, technisches Risiko und planmäßiges Vorgehen aufweist – unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform.
Forschung heißt hier: eine technische Frage angehen, deren Antwort zu Beginn offen ist. Eine neue Rezeptur, eine Maschine, die schneller läuft, ein Material, das länger hält. Wenn bei Ihnen jemand tüftelt, testet, verwirft und von vorn anfängt, reden wir über förderfähige Arbeit.
Ihr eigener Aufwand: ein Fachgespräch und eine Freigabe. Formulierungen, Fristen und der Schriftverkehr mit den Behörden liegen bei uns. Bis zur Festsetzung durch das Finanzamt vergehen je nach Vorhaben einige Monate – Ihre Zeit binden davon wenige Stunden.
Wir sprechen über Ihre Entwicklungsarbeit der letzten vier Jahre. Am Ende wissen Sie, ob sich ein Antrag für Sie rechnet.
15 MinutenWir sichten Projekte, Personalstunden und Auftragsforschung und beziffern Ihre mögliche Fördersumme.
Rund eine WocheWir formulieren Ihre Vorhaben so, wie die BSFZ es erwartet, und reichen ein.
2 bis 4 WochenLiegt die Bescheinigung vor, geht der Antrag ans Finanzamt – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Behördliche BearbeitungDas Finanzamt zahlt aus, erst dann wird unser Honorar fällig. Ihre Pflanzurkunde folgt zur nächsten Pflanzsaison.
Jährlich wiederholbarKein Schätzwert und keine Modellrechnung: Diese Fördersummen sind bewilligt und ausgezahlt. Drei Beispiele aus den Anträgen, die Grantonomy bislang durchgebracht hat – sie zeigen zugleich, wie weit der Begriff Forschung reicht.
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Entwicklung eines agentischen Marketing-OS für kleine und mittlere Unternehmen: kanalspezifische Inhaltserzeugung und Distribution
930.000 €bewilligte Fördersumme
„Der Zeitaufwand für Forschungszulage hat uns anfangs ehrlich gesagt abgeschreckt. Im Prozess mit Grantonomy war der Zeitaufwand für uns dann minimal und die Umsetzung sehr strukturiert und klar."
A4VR
Entwicklung einer komplexen Virtual-Reality-Anwendung mit hohen technischen Anforderungen in Rendering, Interaktionslogik und 3D-Simulation
450.000 €bewilligte Fördersumme
„Die Jungs von Grantonomy haben unsere komplexen VR-Entwicklungsprojekte extrem schnell verstanden und daraus einen perfekt strukturierten Forschungszulagen-Antrag gemacht."
Plastic Fischer
Entwicklung eines modularen Flussplastik-Abfangsystems mit lokal adaptierbarer Bauweise, hydrologischer Optimierung und digitalem Impact-Tracking
370.000 €bewilligte Fördersumme
„Grantonomy hat unsere Herausforderungen sofort verstanden und den Antrag mit beeindruckender Klarheit strukturiert. Die Ergebnisse waren direkt spürbar."
Referenzen der Grantonomy, veröffentlicht mit Zustimmung der genannten Unternehmen. Die Höhe einer Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen des Einzelfalls.
Ihre Zulage wird ausgezahlt und aus einem Teil davon pflanzt ROBIN GUT Bäume auf einer benannten Fläche. Solange Sie entwickeln, wiederholt sich das Jahr für Jahr.
Das Unternehmen erhält die Forschungszulage vom Staat.
ROBIN GUT pflanzt die Bäume und produziert den Content.
Je höher Ihre ausgezahlte Zulage, desto größer die Fläche – und ab Stufe zwei kommen die Medienleistungen von ROBIN GUT dazu.
In welche Stufe Sie fallen, zeigt die Potenzialanalyse. Bis dahin bleibt alles unverbindlich.
Für KMU bis zu 4,2 Mio. € je Wirtschaftsjahr, im Regelfall vier Jahre rückwirkend – für Entwicklungsstunden, die Sie ohnehin bezahlt haben.
Formulierung, Fristen, Schriftverkehr mit den Behörden: liegt alles bei uns. Ihr Zeitaufwand bleibt bei wenigen Stunden.
Zuordnung, Stundennachweis und technische Begründung bleiben auch bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar.
Urkunde, Standort, Hektarangabe und Bildmaterial, das Sie in Ihrem Bericht und in Ihrer Kommunikation verwenden können.
ROBIN GUT forstet in Deutschland Waldflächen auf, mit standortgerechten Mischbaumarten wie Stieleichen, Traubeneichen, Roteichen, Vogelkirschen, Winterlinden, Flatterulmen, Esskastanien oder Roterlen, aus zertifizierter Herkunft und unserer Pflanzpartner: die Baumschule Lürssen. Jede Fläche wird erfasst und dem Unternehmen zugeordnet, das sie ermöglicht hat. Aus einem Förderbescheid wird so ökologische Nachhaltigkeit sichtbar, die Sie zeigen können.
Gepflanzt wird auf deutschen Flächen. Sie können hinfahren und sich überzeugen.
Zu jeder Fläche gehören Standortdaten, Baumarten, Stückzahl und Fotos. Die Urkunde nennt Ihr Unternehmen.
Die Pflege läuft über Jahre weiter, damit aus jungen Bäumen ein Bestand wird und die Fläche geschützt bleibt.
Ein Anruf oder eine Mail genügt. Innerhalb von zwei Werktagen sagen wir Ihnen, ob Ihre Vorhaben förderfähig sind und um welche Größenordnung es geht.
Für die Einschätzung helfen uns Branche, ungefähre F&E-Ausgaben pro Jahr und ein paar Stichworte zu Ihren Entwicklungsprojekten. Die Mailvorlage fragt das bereits ab.